Donnerstag, 31. Dezember 2020

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherungen gab es schon im Mittelalter, als sich Klöster, religiöse Gemeinschaften und Ritterorden der Krankenpflege widmeten. Noch heute erinnern der Johanniter- und der Malteser-Orden an diese Anfänge der Krankenfürsorge.
Der erste allgemeine Versicherungszwang für bestimmte Bevölkerungsschichten gilt seit Reichskanzler Otto von Bismarck, der - um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten - 1881 die staatlich organisierte Sozialversicherung einführte. Deren wichtigster Zweig war die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeiter, die am 15. Juni 1883 in Kraft trat. 1883 traten erstmals auch die privaten Krankenversicherer in Erscheinung, die ihr Angebot - genau wie heute - an jene richteten, die sich nicht von Gesetzes wegen krankenversichern mussten.



In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherungen:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Private Krankenversicherung (PKV)

Grundsätzliche Unterschiede sind vor allem in Erhebungs- und Verteilungsmechanismen vorzufinden. Beide Versicherungsarten verhalten sich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung weitestgehend gleich.

In Deutschland sind 87 % der Krankenversicherten Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und 13 % privat krankenversichert (Stand 2009).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen