Montag, 31. Januar 2011

Samopridržaj u osiguranjem

Izpod pojamu Samopridrzaju razumje se, jedan dio koji Osiguranik mora sam platiti u osigurani slucaju. Taj dio je odreden u ugovoru ili je po zakonskim dogovoren i se placa po godini. Brujanje koji su vislje nego taj odreden dio su placen od osiguranja.


- Kompletni samoprdrzaj
U Kompakt-Tarifen od privatnog osiguranjem

Selbstbeteiligung im Versicherungswesen

Unter dem Begriff Selbstbeteiligung versteht man, einen gewissen Anteil den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, sollte es zu einem Versicherungsfall kommen. Dieser Anteil wird entweder jährlich oder pro Schadensfall gezahlt und ist im Vertrag vereinbart oder gesetzlich festgelegt. Die Summen, die über diesen Anteil hinausgehen, werden von der Versicherung gezahlt.

Komplette Selbstbeteiligung
Bei Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung greift der Selbstbehalt für alle Leistungsbereiche (Ambulant/Stationär/Zahn) ein. Auf die Selbstbeteiligung wird in einigen PKV-Tarifen für die ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung verzichtet.
Selbstbeteiligung nur in Teilbereichen
Diese Variante der Selbstbeteiligung greift z.B. nur für den ambulanten Bereich. Diese Art der Selbstbeteiligung findet man in Modul-Tarifen. Krankenhausaufenthalte, sowie Zahnbehandlungen sind davon befreit.
Prozentualer Selbstbehalt (auch Quoten-Selbstbeteiligung genannt)
Bei diesen Tarifen gibt es eine fest bestimmte Höchstgrenze. Die Selbstbeteiligung greift die nur bis zu einem gewissen Anteil an den Behandlungskosten (z.B. 20 Prozent). Beispiel: Wenn der Tarif eine SB von 20% bis max. 200 EUR, bekommt man 80% der Kosten erstattet. Wenn die maximale SB-Grenze erreicht ist innerhalb des Jahres, würden 100% der Kosten übernommen werden.
Eines haben alle drei vorgenannten Varianten gemeinsam:
Für jede Person einzeln gilt die Selbstbeteiligung und beginnt mit jedem Jahr wieder neu. Dabei werden werden Kinder in vielen Tarifen berücksichtigt und sehen oft nur die halbe Selbstbeteiligung vor.
Fallweise Selbstbeteiligung
Die Eigenbeteiligung ensteht immer pro Behandlung. Dabei wird ein fester Betrag vom Erstattungsbetrag abgezogen (pro Arztbesuch/Behandlungstag).

Mittwoch, 26. Januar 2011

Wahl der Krankenversicherung

Die Wahl der Krankenversicherung ist sehr wichtig! Bitte beachten Sie:

· Der Umfang der Leistungen

· Eigenanteil (Selbstbeteiligung)

· Beitragsstabilität