Bei Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung greift der Selbstbehalt für alle Leistungsbereiche (Ambulant/Stationär/Zahn) ein. Auf die Selbstbeteiligung wird in einigen PKV-Tarifen für die ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung verzichtet.
Diese Variante der Selbstbeteiligung greift z.B. nur für den ambulanten Bereich. Diese Art der Selbstbeteiligung findet man in Modul-Tarifen. Krankenhausaufenthalte, sowie Zahnbehandlungen sind davon befreit.
Bei diesen Tarifen gibt es eine fest bestimmte Höchstgrenze. Die Selbstbeteiligung greift die nur bis zu einem gewissen Anteil an den Behandlungskosten (z.B. 20 Prozent). Beispiel: Wenn der Tarif eine SB von 20% bis max. 200 EUR, bekommt man 80% der Kosten erstattet. Wenn die maximale SB-Grenze erreicht ist innerhalb des Jahres, würden 100% der Kosten übernommen werden.
Für jede Person einzeln gilt die Selbstbeteiligung und beginnt mit jedem Jahr wieder neu. Dabei werden werden Kinder in vielen Tarifen berücksichtigt und sehen oft nur die halbe Selbstbeteiligung vor.
Die Eigenbeteiligung ensteht immer pro Behandlung. Dabei wird ein fester Betrag vom Erstattungsbetrag abgezogen (pro Arztbesuch/Behandlungstag).
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